sittenwidriger Ehevertrag bei alkoholbedingten Problemen der Ehefrau

VonHagen Döhl

sittenwidriger Ehevertrag bei alkoholbedingten Problemen der Ehefrau

Der Abschluss eines Ehevertrags zu einer Zeit, in der einer der Ehepartner unter erheblichen Alkoholproblemen leidet, kann nichtig sein. Der zuständige Familiensenat des Oberlandesgerichts Köln hat einen Ehevertrag jetzt als sittenwidrig erachtet, bei dem der Ehemann sich erhebliche finanzielle Begünstigungen vorbehalten hatte und seine Ehefrau demgegenüber wesentlich benachteiligt worden war. Der Ehemann habe eine Drucksituation ausgenutzt, so die Begründung, weil die Frau damals alkoholbedingt psychisch angeschlagen gewesen sei.
(OLG Koblenz Urteil vom 25.10.2005, Az.: 11 UF 424/04)

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