Ziel des selbständigen Beweisverfahrens ist neben der Beweissicherung die gütliche und schnelle Einigung. Die Praxis sieht jedoch ganz anders aus. Selbständige Beweisverfahren ziehen sich mitunter über Monate und Jahre hin. Es entstehen Kosten, mit denen der Antragsteller bei Beginn nicht gerechnet hat. Eine wichtige Frage ist dabei, welche Partei eine Kostenvorschusspflicht bei Ergänzungsfragen hat. Die übliche Praxis sieht so aus, dass derjenige, der Fragen beantwortet haben will, dafür auch einen Vorschuss zu zahlen hat. Dieses Praxis stellt das Landgericht Hamburg (Beschluss vom 24.01.2006 – 414 OH 2/04) infrage. Danach trifft den Antragsgegner keine Vorschusspflicht, wenn er zu dem im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens vorgelegten Sachverständigengutachten lediglich Ergänzungsfragen stellt, die keine eigenständigen Beweisanträge darstellen.
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