Ein Arbeitgeber kann die Zahlung von Weihnachtsgeld an Mitarbeiter, die bereits gekündigt haben, verweigern. Dies gilt insbesondere, wenn das Weihnachtsgeld als Leistungsanreiz dienen soll. Dieser Zweck kann nach der Eigenkündigung eines Mitarbeiters nicht mehr erreicht werden.
(LAG Reinlandpfalz, 4 Sa 1227/01)
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