Wärmecontracting – Übertragung des Betriebs einer vorhandenen Heizungsanlage auf einen Dritten

VonHagen Döhl

Wärmecontracting – Übertragung des Betriebs einer vorhandenen Heizungsanlage auf einen Dritten

Will der Vermieter von Wohnraum während eines laufenden Mietverhältnisses den Betrieb einer vorhandenen Heizungsanlage auf einen Dritten übertragen („Wärmecontracting“), bedarf es einer Zustimmung des Mieters, wenn eine ausdrückliche Regelung hierfür im Mietvertrag fehlt und dem Mieter dadurch zusätzliche Kosten auferlegt werden sollen.
(BGH Urteil vom 6.4.2005, Az: VIII ZR 54/04)

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