Virtuelle Stimmabgabe bei Hauptversammlungen wird möglich

VonHagen Döhl

Virtuelle Stimmabgabe bei Hauptversammlungen wird möglich

Künftig werden Aktionäre ihre Stimme bei Hauptversammlungen börsennotierter Aktiengesellschaften in EU-Mitgliedstaaten auch virtuell abgeben können. Wie das Bundesjustizministerium am 19.02.2007 mitteilte, verpflichtet eine neue EU-Richtlinie die Mitgliedstaaten, ihre nationalen Gesetze entsprechend anzupassen. Das Europäische Parlament habe dem vom Rat im Januar 2007 gebilligten Vorschlag jetzt zugestimmt. Die Richtlinie müsse jetzt nur noch förmlich beschlossen und verkündet werden

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