Bundesrat verabschiedet Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft

VonHagen Döhl

Bundesrat verabschiedet Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft

Die Rechtsanwaltskammern sind künftig originär für alle im Zusammenhang mit der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft stehenden Aufgaben zuständig. Der Bundesrat stimmte am 16.02.2007 einer dahingehenden Gesetzesinitiative zu. Ein öffentlich zugängliches elektronisches Register bei den jeweiligen Rechtsanwaltskammern ersetzt die bisher bei den Gerichten geführten Anwaltslisten. Dies geht aus einer Pressemeldung des Bundesrats hervor.
Alle in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälte werden zentral in einem Verzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer erfasst. Aufgehoben wird die Lokalisation der Anwälte bei einem bestimmten Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Auch die fünfjährige Wartezeit zur Zulassung beim Oberlandesgericht und die Singularzulassung beim Bundesgerichtshof entfallen.

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