Bundesrat stimmt Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes zu

VonHagen Döhl

Bundesrat stimmt Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes zu

Wohnungseigentümergemeinschaften müssen künftig nicht mehr einstimmig über Renovierungs- oder Modernisierungsarbeiten beschließen. Wie das Bundesjustizministerium meldet, segnete der Bundesrat am 16.02.2007 eine entsprechende Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) ab. Darüber hinaus bringt die Reform weitere grundlegende Änderungen für Wohnungseigentümer.
Das neue Gesetz lässt Mehrheitsentscheidungen unter anderem über die Verteilung von Betriebs- und Verwaltungskosten zu. Künftig kann durch Mehrheitsbeschluss auch von der gesetzlichen Verteilung der Kosten für eine Instandhaltungs- oder Baumaßnahme nach Miteigentumsanteilen abgewichen werden. Modernisierungsmaßnahmen müssen nicht mehr einstimmig beschlossen werden. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) erklärte, das Gesetz sei eine Reaktion auf den gestiegenen Renovierungsbedarf in vielen Wohnungseigentumsanlagen. Hier sei eine vereinfachte Beschlussfassung besonders wichtig.
In gerichtlichen Verfahren kommt bei Wohnungseigentumssachen künftig die ZPO zur Anwendung. Das bisherige FGG- Verfahren wird abgeschafft, da es als zu aufwändig empfunden wird. Das sei gerechtfertigt, weil in der Sache kein Unterschied zu «normalen» Zivilprozessen bestehe, so das Bundesjustizministerium.
Mit der Novelle reagiert der Gesetzgeber zudem darauf, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft nach der neueren BGH-Rechtsprechung rechtsfähig ist. Als Folgeproblem stellte sich die Frage der Außenhaftung der einzelnen Eigentümer. Diese bleibt erhalten, wird aber auf den jeweiligen Miteigentumsanteil begrenzt. So genannte Hausgeldforderungen eines Wohnungseigentümers gegen einen anderen genießen künftig einen begrenzten Vorrang vor Grundpfandrechten in der Zwangsversteigerung.

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