Wer dienstlich viel fliegen muss, darf die auf den Geschäftsflügen gesammelten Bonuspunkte nicht privat nutzen. Das Bundesarbeitsgericht stellte mit Urteil vom 11.04.2006 klar, dass Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern untersagen dürfen, Bonuspunkte zu privaten Zwecken zu sammeln. Denn den Arbeitgebern gebührten als «Auftraggebern» die gesamten Vorteile aus dem Geschäft (Az.: 9 AZR 500/05).
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