VG Neustadt: Jagdbehörde darf bei Waldschäden durch Rotwild erhöhte Abschusszahlen festsetzen

VonHagen Döhl

VG Neustadt: Jagdbehörde darf bei Waldschäden durch Rotwild erhöhte Abschusszahlen festsetzen

Abschusszahlen festsetzen, um so den Rotwildbestand zu verringern. Dies entschied das Verwaltungsgericht Neustadt in zwei Eilverfahren (Beschlüsse vom 16.10.2007, Az.: 4 L 1151/07.NW und 4 L 1153/07.NW).
Das Forstamt Soonwald hatte in zwei Jagdbezirken starke Verbiss- und Schälschäden festgestellt, welche durch den erheblich angewachsenen Rotwildbestand verursacht worden waren. Die obere Jagdbehörde, die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, setzte daher mit sofortiger Wirkung die Rotwildabschusszahlen für das Jagdjahr 2007/2008 für die beiden Jagdbezirke – statt wie zunächst vorgesehen auf 28 beziehungsweise 17 nunmehr auf 65 beziehungsweise 40 Tiere fest. Nach den jagdrechtlichen Bestimmungen sind solche Abschussregelungen von den Jagdausübungsberechtigten zu befolgen. Um eine aufschiebende Wirkung dieser Anordnung zu erreichen, wandten sich die betroffenen Jagdausübungsberechtigten mit Eilanträgen an das Verwaltungsgericht. Ohne Erfolg. Das VG lehnte dies ab. Der Bestand in den beiden 308 ha beziehungsweise 240 ha großen Revieren betrage rund 101 beziehungsweise 54 Tiere und übersteige somit die dort höchstzulässige Wilddichte von zwei Stück Rotwild je 100 ha erheblich, befand das Gericht.
Die sofortige Erhöhung der Abschusszahlen ist daher laut Gericht notwendig, um die mit diesem erhöhten Rotwildbestand einhergehenden Waldschäden zu verringern. Diese seien für die Waldeigentümer nicht mehr hinnehmbar, so das VG weiter. Entgegen der Ansicht der Antragsteller seien die Schäden auch nicht auf unzureichende Schutzmaßnahmen der Forstverwaltung zurückzuführen, denn diese sei nicht zu einem aufwändigen Vollschutz ihrer Forstpflanzen verpflichtet.

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