Vertretung der LPG i.L. im Anfechtingsprozess

VonHagen Döhl

Vertretung der LPG i.L. im Anfechtingsprozess

Eine Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft in Liquidation wird auch im Rahmen von Anfechtungsklagen allein von den Liquidatoren vertreten. Eine Beteiligung des Aufsichtsrats oder der Revisionskommission ist nicht erforderlich.
(BGH Beschluss vom 28.11.2005, Az: II ZB 27/04)

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