Vertragsbedingungen für DSL-Internetzugänge nicht einfach per E-Mail änderbar

VonHagen Döhl

Vertragsbedingungen für DSL-Internetzugänge nicht einfach per E-Mail änderbar

Eine Vertragsumstellung, die per E-Mail angekündigt wird, kann nicht durch Schweigen des Kunden wirksam herbeigeführt werden. Dies entschied das Landgericht Frankfurt am Main nach einem Bericht der Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs e.V. zu Lasten eines Telekommunikationsunternehmens, das per E-Mail eine Änderung der Vertragslaufzeit von jederzeit kündbar in eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten angekündigt hatte. Gleichzeitig hatte das Unternehmen seinen Kunden mitgeteilt, dass die Änderung wirksam werde, wenn der E-Mail-Ankündigung nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraumes widersprochen werde (Urteil vom 15.12.2005, Az: 2/03 O 352/05, nicht rechtskräftig).

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