Überstunden bleiben trotz Freistellung bestehen

VonHagen Döhl

Überstunden bleiben trotz Freistellung bestehen


Das BAG hat entschieden, dass eine Freistellung in einem gerichtlichen Vergleich den Anspruch des Arbeitnehmers auf Freizeitausgleich zum Abbau des Arbeitszeitkontos nur dann erfüllt, wenn in dem Vergleich hinreichend deutlich zum Ausdruck kommt, dass mit der Freistellung auch ein Positivsaldo auf dem Arbeitszeitkonto ausgeglichen werden soll.
BAG 5. Senat | 5 AZR 578/18

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