Das LG Osnabrück hat entschieden, dass es nicht in jedem Fall auch zu einer Haftung der Tierhalter führt, wenn mehrere Hunde aufeinander treffen und die Reaktionen der Tiere nicht immer vorhersehbar sind.
LG Osnabrück 8. Zivilkammer | 8 O 1022/19
Das LG Osnabrück hat entschieden, dass es nicht in jedem Fall auch zu einer Haftung der Tierhalter führt, wenn mehrere Hunde aufeinander treffen und die Reaktionen der Tiere nicht immer vorhersehbar sind.
LG Osnabrück 8. Zivilkammer | 8 O 1022/19
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