Übernahme der (alten) gesetzlichen Kündigungsfristen in den Vertragstext

VonHagen Döhl

Übernahme der (alten) gesetzlichen Kündigungsfristen in den Vertragstext

Übernehmen die Mietvertragsparteien eine konkrete gesetzliche Regelung in den Vertragstext, so ist diese gesetzliche Rege3lung regelmäßig Gegenstand der vertraglichen Regelung. Anwendung finden daher im Zuge der Mietrechtsreform auch die mietvertraglichen Kündigungsfristen, die den früheren gesetzlichen Fristen entsprechen und in den Vertragstext aufgenommen worden sind.
(AG Steinfurt, 4 C 613/01, WM 2002, 148f.)

Über den Autor

Hagen Döhl administrator

Schreibe eine Antwort