Solange jedem Bewohner mehr als zehn Quadratmeter zur Verfügung stehen, ist eine Wohnung nicht überbelegt. Ein Eigentümer wollte seinem Mieter kündigen, weil dieser neben seiner Frau und seinen drei Kindern zusätzlich seine Mutter und den Schwiegersohn aufnahm – obwohl im Mietvertrag stand, daß maximal fünf Personen in der Wohnung leben dürfen. Eine 78 Quadratmeter große Wohnung sei mit sieben Personen nicht überbelegt, urteilte das Landgericht Kempten und wies die Kündigung zurück.
(Landgericht Kempten, 5 S 1276/95)
Über den Autor