Streit um Kautionen

VonHagen Döhl

Streit um Kautionen

Wer auszieht, wartet oft lange bis er die Mietkaution zurückbekommt. Dabei ist das als Sicherheit hinterlegte Geld grundsätzlich zum Ende des Mietvertrags umgehend fällig. Es sei denn, dass noch Mieten oder Nebenkosten ausstehen.

Verrechnet werden darf die Rücklage durch den Vermieter auch bei Schäden in der Wohnung und mangelhaft ausgeführten Schönheitsreparaturen. Der Vermieter muß aber seine Ansprüche in der Regel schon bei der Wohnungsrückgabe geltend machen.

Anschließend bleiben ihm laut Landgericht Berlin (62 S 150/98) sechs Monate Zeit, diese genau zu beziffern und notfalls gerichtlich geltend zu machen.

Läßt sich der Vermieter mehr Zeit, sollten Mieter klagen und Zinsen verlangen.

Über den Autor

Hagen Döhl administrator

Schreibe eine Antwort