Seltene Vermietung einer Ferienwohnung macht Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht erforderlich

VonHagen Döhl

Seltene Vermietung einer Ferienwohnung macht Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht erforderlich

Der Bundesfinanzhof hat unter Abänderung seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass bei einer ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehaltenen Ferienwohnung die Einkünfteerzielungsabsicht des Steuerpflichtigen ausnahmsweise anhand einer Prognose zu überprüfen ist. Dies gelte dann, wenn das Vermieten die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen erheblich unterschreite, wovon bei einem Unterschreiten von mindestens 25 Prozent auszugehen sei (Urteil vom 26.10.2004, Az.: IX R 57/02).

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