Vollmacht-Register online: Bürger können Vorsorge für Betreuungsfall treffen

VonHagen Döhl

Vollmacht-Register online: Bürger können Vorsorge für Betreuungsfall treffen

Bürger können ab sofort in einem zentralen Vorsorge-Register Vollmachten für den Fall einer späteren Betreuungsbedürftigkeit hinterlegen. Die Vorsorgevollmachten werden bei der Bundesnotarkammer in einer elektronischen Datenbank gespeichert. Fällt durch Unfall, Krankheit oder Alter die Geschäftsfähigkeit ganz oder in Teilen weg, muss das Vormundschaftsgericht in solchen Fällen künftig keinen Betreuer bestellen.
Wichtigster Vorteil des zentralen Registers ist nach Angaben des Bundesjustizministeriums die schnelle Zugriffsmöglichkeit von Gerichten im ganzen Bundesgebiet auf die Datenbank. Bislang haben die Gerichte oft Schwierigkeiten festzustellen, ob ein Betreuungsbedürftiger eine Vorsorgevollmacht verfasst hat. «Jetzt können sie das Zentrale Vorsorgeregister jederzeit online abfragen», sagte der Präsident der Bundesnotarkammer, Tilman Götte.

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