Rückübertragung der Milchreferenzmenge bei Beendigung des Pachtverhältnisses

VonHagen Döhl

Rückübertragung der Milchreferenzmenge bei Beendigung des Pachtverhältnisses

Dem Verpächter darf eine – flächengebundene oder flächenlose – Milchreferenzmenge nach Beendigung des Pachtverhältnisses nur dann zurückübertragen werden, wenn er aktiver Milcherzeuger ist oder dies unmittelbar nach der Rückübertragung wird.
(BGH, Urteil v. 11.7.2003 – 5 ZR 276/02)

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