Der Vertrag über den Kauf eines Radarwarngerätes ist sittenwidrig und damit nichtig. Der Rückabwicklung dieses Kaufs steht nach § 817 Nr. 2 BGB nichts entgegen.
(LG Stuttgart, Urteil v. 29.10.2003 – 5 S 13/03)
Der Vertrag über den Kauf eines Radarwarngerätes ist sittenwidrig und damit nichtig. Der Rückabwicklung dieses Kaufs steht nach § 817 Nr. 2 BGB nichts entgegen.
(LG Stuttgart, Urteil v. 29.10.2003 – 5 S 13/03)
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen
Über den Autor