Auch eine Abnahme unter Mängelvorbehalt ist eine Abnahme

VonHagen Döhl

Auch eine Abnahme unter Mängelvorbehalt ist eine Abnahme

Unterzeichnet der Besteller ein förmliches Abnahmeprotokoll, in dem die Abnahme unter Vorbehalt bestimmter aufgezählter Mängel steht, liegt rechtstechnisch eine Abnahme vor.(OLG Brandenburg, Urteil v. 20.3.2003 – 12 U 14/02)

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