Parksünder mit Handy nicht abschleppen?

VonHagen Döhl

Parksünder mit Handy nicht abschleppen?

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat festgestellt, dass es der Polizei (Politessen) zuzumuten sei, Parksünder telefonisch ausfindig zu machen, wenn die Handy-Nummer des Fahrzeugführers bekannt ist. Jedenfalls dürfe ohne den Versuch, den Fahrer telefonisch zu erreichen, das Fahrzeug nicht abgeschleppt werden. Der Kläger hatte in dem Verwaltungsgerichtsverfahren geltend gemacht, dass er am Fahrzeug seine Handy-Nummer hinterlassen habe und kurzfristig hätte zum Fahrzeug zurückkehren können, wenn man ihn angerufen hätte.

(Verwaltungsgericht Hamburg, 3 VG-268/2000)

Anmerkung: Ein Internetanbieter hat sich dies sofort zu Werbenutzen gemacht. Unter www.wekacityline.de kann man kostenlos einen persönlichen Antiabschlepp-Aufkleber bestellen, auf dem die persönliche Handy-Nummer aufgedruckt ist (Klick-Anteilung: rechts auf „Handy schützt vor Absschleppdienst“ klicken!)

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