Der Auskunftsanspruch zur Vorbereitung eines Abfindungsanspruchs nach § 44 Abs. 1 LwAnpG (oder eines Barabfindungsanspruchs) kann abgetreten werden.
(BGH, Beschl. v. 16.6.2000 – BLw 30/99 – (126/00)) – Aus den Gründen: …
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