Wer am Steuer einschläft und einen Unfall verursacht, handelt nicht zwangsläufig grob fahrlässig. Das geht aus einem am 20.04.2007 bekannt gewordenen Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz hervor. Dieser Vorwurf sei nur berechtigt, wenn sich der Fahrer nachweislich über deutliche Vorzeichen der Ermüdung hinweggesetzt habe (Urteil vom 11.01.2007, Az.: 10 U 949/06)
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