Nicht im Räumungsurteil genannter Mitbewohner

VonHagen Döhl

Nicht im Räumungsurteil genannter Mitbewohner

Aus einem Räumungstitel gegen den Mieter einer Wohnung kann der Gläubiger nicht gegen einen im Titel nicht aufgeführten Dritten vollstrecken, wenn dieser Mitbesitzer ist.
Hinweis: Anders als die bislang noch höhere Meinung in der Literatur will der BGH also nicht mehr darauf abstellen, ob der Ehegatte sein Besitzrecht vom Vermieter unmittelbar – etwa durch Einbeziehung in den Mietvertrag – ableitet oder lediglich von seinem Ehegatten. Besitzdiener ohne eigenen Mitbesitz, wie die im Haushalt lebenden Kinder, müssen aber auch hiernach nicht im Titel aufgeführt werden.
(BGH, Beschluss vom 25.6.2004 – IX a ZB 29/04)

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