Makler muss Provision an Mieter zurückzahlen

VonHagen Döhl

Makler muss Provision an Mieter zurückzahlen

Obwohl ein Makler für die Vermittlung einer Mietwohnung von der Vermieterin beauftragt worden war, muss in einem vom Landgericht München I entschiedenen Fall der neue Mieter keine Maklergebühr bezahlen. Der Mieter war durch eine Annonce der Vormieterin, nicht durch Mithilfe des Maklers auf die Wohnung aufmerksam geworden. Trotz anderer Vereinbarung mit der Vermieterin bestehe keine Zahlungspflicht, urteilten die Richter.
(LG München I – Urteil vom 18.11.2004, Az: 6 S 5584/04)

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