Ab dem 1.9.2003 gilt gemäß dem TV Mindestlohn vom 4.7.2002 ein neuer Mindestlohn. Bis dahin gelten noch die Mindestlöhne Ost 8,75 EUR und West 10,12 EUR.
Die 3. Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe vom 21.8.2002 ist im Bundesgesetzblatt Teil I bekannt gemacht worden und am 1.9.2002 in Kraft getreten. Ihre Geltungsdauer ist bis zum 31.8.2004 befristet, danach betragen die Mindestlöhne im Baugewerbe ab dem 1.9.2002 10,12 € je Stunde in den alten und 8,75 € je Stunde in den neuen Bundesländern. Die Mindestlöhne erhöhen sich ab dem 1.9.2003 auf 10,36 € in den alten und 8,95 € in den neuen Bundesländern. Zusätzlich zu dem bisherigen Mindestlohn wird ab dem 1.9.2003 ein zweiter Mindestlohn für qualifizierte Arbeiter (Fachwerker) eingeführt. Dieser beträgt 12,47 € je Stunde in den alten und 10,01 € je Stunde in den neuen Bundesländern.
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