Nebenkostenabrechnung: Kostenvorschuss des Mieters für Belegübersendung

VonHagen Döhl

Nebenkostenabrechnung: Kostenvorschuss des Mieters für Belegübersendung

Der Vermieter kann die Versendung von Belegen zur Nebenkostenabrechnung davon abhängig machen, dass der Mieter im Hinblick auf die entstehenden Kopierkosten in Vorleistung tritt. Eine solche Kostenvorschussverpflichtung des Mieters ergibt sich dabei aus § 811 Abs. 2 BGB analog.
(LG Leipzig, Urteil v. 17.3.2005 – 12 S 7349/04; ebenso LG Duisburg, WuM 2002, 32 und AG Bremen, WuM 2005, 129)

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