Nachlackierung eines gebrauchten Pkws als Sachmangel

VonHagen Döhl

Nachlackierung eines gebrauchten Pkws als Sachmangel

Eine Nachlackierung eines gebrauchten Pkws, die nur durch einen erfahrenen Sachverständigen oder mit technischem Aufwand (Lackstärkemessgerät) festgestellt werden könnte und die Kaufsache weder wirtschaftlich noch technisch und optisch entwertet, stellt keinen Fehler der Kaufsache dar und verpflichtet den verkaufenden Händler nicht zum Schadenersatz.
(OLG Düsseldorf, Urteil vom 8.11.2002 – 3 U 37/02)

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