Mithaftung für Verkehrsunfall wegen falschen Blinkens des Vorfahrtberechtigten

VonHagen Döhl

Mithaftung für Verkehrsunfall wegen falschen Blinkens des Vorfahrtberechtigten

Das AG Oberndorf hat entschieden, dass ein Autofahrer, der an einer Kreuzung blinkt, ohne tatsächlich abzubiegen, bei einem Unfall mithaftet, auch wenn er grundsätzlich Vorfahrt hatte.
(AG Oberndorf 30.08.2017   2 C 434/15)

Über den Autor

Hagen Döhl administrator

Schreibe eine Antwort