Lehnt sich ein Beifahrer so weit aus dem Fenster, daß er aus dem Auto fällt, haftet der Fahrer mit.
Bei solchen akrobatischen Übungen hätte er sofort bremsen müssen.
(Oberlandesgericht Karlsruhe. Aktenzeichen: 10 U 24/98.)
Lehnt sich ein Beifahrer so weit aus dem Fenster, daß er aus dem Auto fällt, haftet der Fahrer mit.
Bei solchen akrobatischen Übungen hätte er sofort bremsen müssen.
(Oberlandesgericht Karlsruhe. Aktenzeichen: 10 U 24/98.)
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