Wenn der Vermieter eine Mieterhöhung aufgrund teurerer Vergleichswohnungen durchzuführen versucht, dann ist er verpflichtet, genau zu benennen, um welche Vergleichswohnung es sich handelt. Der Mieter muss die Hintergründe der Mieterhöhung überprüfen können und die Vergleichswohnungen ohne Probleme identifizieren können.
(BGH VIII ZR 141/02)
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