Eine Markenbenutzung liegt auch schon dann vor, wenn im nicht sichtbaren Teil einer Internet- Seite ein Markenname als Metatag, d.h. als bloßes Suchwort verwendet wird.
(OLG München Urteil vom 6.4.2000 – 6 U 4123/99 – nicht rechtskräftig)
Eine Markenbenutzung liegt auch schon dann vor, wenn im nicht sichtbaren Teil einer Internet- Seite ein Markenname als Metatag, d.h. als bloßes Suchwort verwendet wird.
(OLG München Urteil vom 6.4.2000 – 6 U 4123/99 – nicht rechtskräftig)
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