LwAnpG: Heilung der fehlgeschlagenen Umstrukturierung einer LPG

VonHagen Döhl

LwAnpG: Heilung der fehlgeschlagenen Umstrukturierung einer LPG

1. Eine fehlgeschlagene Umstrukturierung einer LPG im Wege einer übertragenden Auflösung analog § 179a AktG wird wirksam, wenn die durch ihren Nachtragsliquidator vertretene LPG i.L. in einem Vertrag mit dem neuen Unternehmen die Veräußerung ihres gesamten Vermögens aus der Liquidation gegen die Gewährung von Anteilsrechten an dem neuen Unternehmen vereinbart und die Mitgliederversammlung dem zustimmt (Fortführung von BGH, Urt. v. 20. September 2004, II ZR 334/02, VIZ 2004, 543).

2. Zur „Heilung“ einer unwirksamen übertragenden Auflösung durch ein Veräußerungsgeschäft aus der Liquidation der LPG ist es nicht erforderlich, das Rechtsgeschäft in allen Teilen neu vorzunehmen. Es reicht aus, dass die Urkunde über das die Bestätigung enthaltende Rechtsgeschäft auf die Urkunde über das zu bestätigende Rechtsgeschäft hinweist (vgl. BGH, Urt. v. 1. Oktober 1999, V ZR 168/98, NJW 1999, 3704, 3705).
(BGH Beschluss 28.11.2008, BLw 4/08)

Über den Autor

Hagen Döhl administrator

Schreibe eine Antwort