Rentner als Opfer des „Datenskandals“

VonHagen Döhl

Rentner als Opfer des „Datenskandals“

Nach Recherchen der WirtschaftsWoche ist davon auszugehen, dass eine Rentnerin das erste Opfer des von dem Magazin im Dezember 2008 aufgedeckten Datenskandals ist. Danach kursieren persönliche Daten und Bankverbindungen von 21 Millionen Deutschen auf dem Schwarzmarkt.

Mehr als 20 unterschiedliche Anbieter von Gewinnspielen haben innerhalb von wenigen Wochen vom Konto einer 75-Jährigen mithilfe von 30 einzelnen Lastschriften 1996,20 Euro abgebucht. Nach Recherchen der WirtschaftsWoche ist davon auszugehen, dass die Rentnerin das erste bekannt gewordene Opfer des von dem Magazin im Dezember 2008 aufgedeckten Datenskandals ist, wonach schon länger die Namen, Adressen, Geburtstage sowie Kontonummern und Bankleitzahlen von 21 Millionen Deutschen auf dem Schwarzmarkt kursieren.
Versorgt mit solchen Daten, ist es besonders für aggressive und unseriöse Callcenter vergleichsweise einfach, unbedarften Verbrauchern unnütze Verträge aufzuschwatzen und von ihren Konten Geld abzubuchen, wie im vorliegenden Fall: Laut einer Studie des Marktforschungsunternehmens GfK werden die Deutschen täglich mit fast einer Million unerwünschter Anrufe behelligt. Und wie eine Forsa-Umfrage ergab, haben zwei Drittel der im Rahmen von Telefonwerbung Angerufenen nie die – seit 2004 – erforderliche Einwilligung für derartige Anrufe gegeben. Beide Untersuchungen wurden vom Bundesverband der Verbraucherzentralen in Auftrag gegeben. „Dass Bürger Opfer von unfreiwillig am Telefon abgeschlossenen Verträgen und unberechtigten Abbuchungen von Callcentern werden, ist ein wachsendes Problem“, bestätigte Chef-Verbraucherschützer Gerd Billen aus Berlin gegenüber der WirtschaftsWoche. Offenbar dienen manche Gewinnspiel-Web-Sites dazu, illegal erworbene persönliche Daten zu legalisieren, ohne dass Rückschlüsse auf die wahre Identität des Eingebenden möglich sind. Die betroffene Rentnerin jedenfalls, leicht dement und nicht im Besitz eines Computers, soll sich unter anderem angeblich auf der Internet-Seite des kostenlosen Gewinnspiels www.mp3player-gewinnspiel.de angemeldet und damit gleichzeitig die Zustimmung für spätere Werbeanrufe durch Callcenter gegeben haben. Nachforschungen der WirtschaftsWoche, woher die Eingaben tatsächlich stammen, führten unter anderem bis in die Schweiz, mündeten aber letztlich im Nichts. Verbraucher haben aber die Möglichkeit – nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs – ungenehmigte Abbuchungen über die Sechs-Wochen-Frist bei Lastschriften hinaus zurückzuholen.
Obergrenze dabei ist die allgemeine Verjährungsfrist von drei Jahren. Dem Sohn der Mittsiebzigerin ist dies gelungen – ohne dass sich ein Anbieter gewehrt hat.

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