LG Hamburg: Betreiber eines Internetforums muss sich Äußerungen der Nutzer zurechnen lassen

VonHagen Döhl

LG Hamburg: Betreiber eines Internetforums muss sich Äußerungen der Nutzer zurechnen lassen

Wer ein Internetforum betreibt, muss sich Äußerungen als eigene zurechnen lassen, die von Nutzern über diese Plattform verbreitet werden. Er kann der Zurechnung nur durch eine konkrete und ausdrückliche, nicht aber durch eine bloß pauschale Distanzierung entgehen. Andernfalls können betroffene Dritte den Betreiber selbst auf Unterlassung in Anspruch nehmen. Dies hat das Landgericht Hamburg entschieden (Urteil vom 27.04.2007, Az.: 324 O 600/06).

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