Landwirtschaft – Subventionen

VonHagen Döhl

Landwirtschaft – Subventionen

Im Recht der landwirtschaftlichen Subvention gebietet grundsätzlich jeder Verstoß gegen die Förderbestimmungen den Entzug der Beihilfe; dies gilt auch und gerade für Verstöße gegen Genehmigungsvorbehalte.
In Ausnahmefällen kann sich die Sanktionierung des Regelverstoßes jedoch als unverhältnismäßig erweisen.
(OVG Rheinland-Pfalz – 27.04.2006 8 A 10095/06.OVG)

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