LAG Schleswig-Holstein: Verletzung elementarer Sicherheitsvorschriften am Arbeitsplatz rechtfertigt fristlose Kündigung

VonHagen Döhl

LAG Schleswig-Holstein: Verletzung elementarer Sicherheitsvorschriften am Arbeitsplatz rechtfertigt fristlose Kündigung

Wer ganz grundlegende Sicherheitsvorschriften des Arbeitgebers verletzt, muss mit einer außerordentlichen fristlosen Kündigung rechnen. Dies geht aus einem am 02.10.2007 bekannt gegebenen Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein hervor. Sogar eine vorherige Abmahnung kann entbehrlich sein (Urteil vom 14.08.2007)

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