Wer ganz grundlegende Sicherheitsvorschriften des Arbeitgebers verletzt, muss mit einer außerordentlichen fristlosen Kündigung rechnen. Dies geht aus einem am 02.10.2007 bekannt gegebenen Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein hervor. Sogar eine vorherige Abmahnung kann entbehrlich sein (Urteil vom 14.08.2007)
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