Bundesregierung: Landwirte sollen Unfallrente erst nach 26 Wochen erhalten

VonHagen Döhl

Bundesregierung: Landwirte sollen Unfallrente erst nach 26 Wochen erhalten

Landwirte sollen nach einem Arbeitsunfall künftig 26 Wochen warten müssen, ehe eine Unfallrente gezahlt wird. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (BT-Drs. 16/6520) vor, wie der Deutsche Bundestag am 04.10.2007 bekannt gab. Bislang liegt die Wartezeit bei höchstens 13 Wochen. Voraussetzung für eine Zahlung ist, dass die Erwerbsfähigkeit auch nach der 26. Woche um mindestens 20 Prozent vermindert ist.
Die Regierung begründet die Wartezeit damit, dass der Landwirt mit dem Arbeitsunfall nicht sofort sein Arbeitseinkommen verliert. Die Verlängerung der Wartezeit entlaste die Solidargemeinschaft. Die finanziellen Einbußen für die Betroffenen würden zwar vergrößert, seien aber «hinnehmbar». Bei einem weniger schweren Arbeitsunfall, der auch noch nach einem halben Jahr zu einer Rentenberechtigung führen könne, sei zu vermuten, dass die möglichen Einkommenseinbußen nicht zu einer wirtschaftlichen Notlage führen. Allerdings werde für diese Zeit der «immaterielle Schaden» nicht ersetzt. Aber auch bei schwereren Unfällen, die die Ausnahme seien, «erscheinen untragbare finanzielle Einbußen eher unwahrscheinlich», schreibt die Regierung.
Außerdem sollen Vorschüsse auf die jährliche Beitragsumlage eingeführt werden, um den Mittelabfluss bei Landwirten zu verstetigen und zu verhindern, dass die Berufsgenossenschaften größere finanzielle Reserven vorhalten müssen. Um die überproportional hohen Verwaltungskosten zu senken, soll eine Verwaltungskostenobergrenze für die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften eingeführt werden. Im Rahmen der Neuorganisation ist der landwirtschaftlichen Sozialversicherung die Errichtung eines gemeinsamen Spitzenverbandes für die gesamte landwirtschaftliche Sozialversicherung als Körperschaft des öffentlichen Rechts vorgesehen, um Steuerung und Koordinierung zu verbessern.
Die in dem Gesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Modernisierung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung sind im Wesentlichen auf das Beitragsrecht sowie auf das Leistungsrecht für landwirtschaftliche Unternehmer und deren Ehegatten begrenzt. So soll die Erbringung der Leistungen von Betriebs- und Haushaltshilfen flexibilisiert werden, um den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz zu stärken und Mitnahmeeffekte zu verhindern.
Mit den vorgesehenen gesetzlichen Regelungen, so die Bundesregierung, trage man den Forderungen des Berufsstandes, insbesondere des Deutschen Bauernverbandes, zur Stabilisierung der Finanzierung der agrarsozialen Sicherungssysteme Rechnung. Auch im Hinblick auf den sich beschleunigenden landwirtschaftlichen Strukturwandel und im Gesamtkontext der Reformen der sozialen Sicherungssysteme in Deutschland seien die Neuregelungen notwendig, heißt es.

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