Kündigungsrecht vor Beginn des Arbeitsverhältnisses

VonHagen Döhl

Kündigungsrecht vor Beginn des Arbeitsverhältnisses

Grundsätzlich kann ein Arbeitsvertrag unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist oder auch aus wichtigem Grund vor dem vereinbarten Dienstantritt gekündigt werden, wenn die Parteien dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen haben oder sich der Ausschluss der Kündigung aus den Umständen zweifelsfrei ergibt.
(BAG – 25.3.2004 2 AZR 324/03)

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