0190-Nummern / Dialer

VonHagen Döhl

0190-Nummern / Dialer

Ist die Telefonanlage eines Gewerbebetriebes mit einer Sperre gegen 0190-Verbindungen ausgestattet, hat der Inhaber den Missbrauch seines Telefonanschlusses nicht zu vertreten, wenn durch unbemerkte Manipulation der Sperre durch einen Dritten gleichwohl Verbindungen zu 0190-Nummern hergestellt werden.
(OLG Frankfurt – 19.4.2004 1 U 235/03)

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