OLG Koblenz: Maklerprovision auch bei Verhandlungen zwischen Käufer und Verkäufer

VonHagen Döhl

OLG Koblenz: Maklerprovision auch bei Verhandlungen zwischen Käufer und Verkäufer

Ein Makler hat auch dann Anspruch auf eine Provision, wenn er bei den Verhandlungen für den Verkauf einer Immobilie nicht direkt beteiligt ist. Es genüge, wenn der Kontakt durch den Makler zustande gekommen sei und eine zeitliche Nähe gegeben sei. Das hat das Koblenzer Oberlandesgericht entschieden.
(Az.: 5 U 306/03)

Über den Autor

Hagen Döhl administrator

Schreibe eine Antwort