Weigert sich ein Arbeitnehmer (hier: ein Schweißer) die von der gesetzlichen Unfallversicherung verlangte Vorsorgeuntersuchung durchführen zu lassen, und ist er auch nicht durch eine Abmahnung umzustimmen, so kann er gekündigt werden. (Hier drohten dem Arbeitgeber Ordnungsgelder, wenn er den Schweißer ohne die angeordnenten Utnersuchungen weiterbeschäftigt hätte).
(LAG Düsseldorf 15 Sa 18095)
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