Kreditgewährungen an Gesellschafter

VonHagen Döhl

Kreditgewährungen an Gesellschafter

Kreditgewährungen an Gesellschafter, die nicht aus Rücklagen oder Gewinnvorträgen, sondern zu Lasten des gebundenen Vermögens der GmbH erfolgen, sind auch dann grundsätzlich als verbotene Auszahlung von Gesellschaftsvermögen zu bewerten, wenn der Rückzahlungsanspruch gegen den Gesellschafter im Einzelfall vollwertig sein sollte.
(BGH Urteil vom 24.11.2003, Az: II ZR 171/01)

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