Klageerhebungsfrist für die Geltendmachung der Nichteinhaltung der Kündigungsfrist?

VonHagen Döhl

Klageerhebungsfrist für die Geltendmachung der Nichteinhaltung der Kündigungsfrist?

Die Klage auf Einhaltung der Kündigungsfrist kann stets auch außerhalb der 3-wöchigen Ausschlussfrist des § 4 Satz 1 KschG erhoben werden. Grenze ist lediglich die Verwirkung (§ 242 BGB).
Ausnahme: Ist aus der Kündigung des Arbeitgebers zu entnehmen, dass er die Kündigung ausschließlich zu dem erklärten Zeitpunkt gegen sich gelten lassen will (was allerdings selten vorkommen dürfte), ist der Kündigungstermin Inhalt der Willenserklärung. Dann muss auch die Klagefrist des § 4 Satz 1 KschG gewährt werden.
(BAG, Urteil v. 15.12.2005 – 2 AZR 158/05, NZA 2006, 791)

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