Kfz-Brief im Fahrzeug

VonHagen Döhl

Kfz-Brief im Fahrzeug

Belässt der Halter eines Fahrzeuges den Fahrzeugbrief (versteckt) im Fahrzeug, führt dies nur dann zur Leistungsfreiheit des Versicherers, wenn sich dieser Umstand auf den Diebstahlsentschluss des Täters ausgewirkt hat. Auch den Umstand, dass der Dieb das Fahrzeug mit dem Brief ggf. leichter verwerten kann, kommt es nicht an.
(OLG Köln, Beschluss v. 12.9.2003 – 9 W 50/03)

Über den Autor

Hagen Döhl administrator

Schreibe eine Antwort