Keine Untervermietung an Touristen durch Wohnraummieter

VonHagen Döhl

Keine Untervermietung an Touristen durch Wohnraummieter

Der BGH hat entschieden, dass ein Mieter, der eine Erlaubnis zur Untervermietung seiner Wohnung besitzt, nicht berechtigt ist, die Wohnung auch an wechselnde Feriengäste zu vermieten.
(BGH  08.01.2014  VIII ZR 210/13)

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