Der BGH hat entschieden, dass ein Mieter, der eine Erlaubnis zur Untervermietung seiner Wohnung besitzt, nicht berechtigt ist, die Wohnung auch an wechselnde Feriengäste zu vermieten.
(BGH 08.01.2014 VIII ZR 210/13)
Der BGH hat entschieden, dass ein Mieter, der eine Erlaubnis zur Untervermietung seiner Wohnung besitzt, nicht berechtigt ist, die Wohnung auch an wechselnde Feriengäste zu vermieten.
(BGH 08.01.2014 VIII ZR 210/13)
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