Kein Anspruch eines Kindes auf „Idealeltern“

VonHagen Döhl

Kein Anspruch eines Kindes auf „Idealeltern“

Im Rahmen der § § 1666,1666a BGB ist stets zu beachten, dass kein Kind Anspruch auf "Idealeltern" und optimale Förderung hat und sich die staatlichen Eingriffe auf die Abwehr von Gefahren beschränken. Für die Trennung der Kinder von den Eltern oder einem Elternteil ist es daher nicht ausreichend, dass eine andere Person oder Einrichtung vorhanden ist, die zur Erziehung und Förderung besser geeignet ist. Vielmehr gehören die Eltern und deren gesellschaftliche Verhältnisse grundsätzlich zum Schicksal und zum Lebensrisiko eines Kindes (OLG Hamm, Beschluss vom 12.07.2013 II – 2 U F 227/12).

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