Keine Übertragungspflicht bezüglich Betriebsprämie an Verpächter

VonHagen Döhl

Keine Übertragungspflicht bezüglich Betriebsprämie an Verpächter

Hat der Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes am 15.05.2005 bestimmte landwirtschaftliche Nutzflächen aufgrund eines Pachtvertrages genutzt und hat er infolge der GAP-Reform unter Berücksichtigung dieser Flächen eine Betriebsprämie in Form von Zahlungsansprüchen erhalten, muss er diese Zahlungsansprüche bei Ende des Pachtverhältnisses nicht gemäß § 596 Abs. 1 BGB an den Verpächter übertragen.
(OLG Naumburg 30.03.2006 2 U 127/05 (Lw))

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