Ob auch im Gewerberaummietrecht die Ausschlussfrist für die Erstellung der Betriebskostenabrechnung gilt, ist verschiedentlich diskutiert bzw. entschieden worden. Nunmehr ist klargestellt, dass eine solche Frist allein für den Bereich der Wohnraummiete Gültigkeit besitzt.
(BGH Urteil vom 27.01.2010 – XII ZR 22/07)
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